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Homecare stellt eine übergreifende Betreuungsform dar, die sich nach den individuellen Bedürfnissen des Menschen in medizinischen, pflegerischen, sozialen und rehabilitativen Maßnahmen richtet und nach dem Grundsatz ambulant vor stationär arbeitet.
Extrathema: Wundversorgung
Was sind Pflegehilfsmittel aus dem Homecarebereich?
Der BV-Med sagt: PflegehilfsmittelPflegehilfsmittel im Sinne des SGB XI sind Hilfsmittel, die der Erleichterung der Pflege, der Linderung von Beschwerden oder einer selbständigeren Lebensführung (nicht selbständige Lebensführung) dienen. Pflegehilfsmittel werden nur dann bezahlt, wenn Pflegebedürftigkeit besteht und eine Leistungspflicht der Krankenkasse nicht vorliegt. Der Antrag für die Kostenübernahme kann ohne ärztliche Verordnung bei der Pflegekasse gestellt werden. 1. Rechtliche Grundlagen Der Gesetzgeber schreibt den Versicherten Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Rahmen der Leistungen der häuslichen Pflege gegenüber seiner Pflegeversicherung zu. §
40 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung besteht nur für die ambulante Versorgung eines Versicherten. Im
Gegensatz zu den Hilfsmitteln besteht im Rahmen des SGB XI neben dem
Sachleistungsprinzip auch das Prinzip der Kostenerstattung: Zuzahlung: 2. Welche Pflegehilfsmittel sind erstattungsfähig? Nach § 78 Abs. 1 SGB XI ist vorgesehen, dass die Spitzenverbände der Pflegekassen mit den Leistungserbringern oder deren Verbände Verträge schließen über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln, soweit diese nicht nach den Vorschriften des SGB V zu vergüten sind. Hiermit verbunden ist auch die Erstellung eines Pflegehilfsmittelverzeichnisses gem. § 78 Abs. 3 SGB XI. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis ist Bestandteil des Hilfsmittelverzeichnisses und umfasst die Produktgruppen 50-54: PG
50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege Zur Definition von Hilfsmitteln, die durch eine Pflegeeinrichtung vorzuhalten sind, gaben die Spitzenverbände der Krankenkassen/Pflegekassen am 26. Mai 1997 eine gemeinsame Verlautbarung zur Ausstattung von Pflegeheimen mit Hilfsmitteln ab. Abgrenzung
Hilfsmittel - Pflegehilfsmittel Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittel kann nicht durch Richtlinien oder Rundschreiben (untergesetzliche Rechtsvorschriften) ausgeschlossen werden. Diese Verlautbarung brachte jedoch nicht mehr Klarheit unter Leistungserbringern und Kostenträgern, sondern führte vielmehr zu größter Unsicherheit. Auf Intervention des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und des Bundesministeriums für Gesundheit wurde die o. g. Verlautbarung um eine Ergänzung vom 26. Mai 1998 erweitert. In dieser Ergänzung weisen die Spitzenverbände darauf hin, dass die in der Verlautbarung von 1997 aufgezählten Hilfsmittel grundsätzlich auch Bewohnern von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen würden, wenn diese Hilfsmittel
Während also Dusch- und Toilettenstühle in der Regel von den Pflegeeinrichtungen vorzuhalten sind, da sie nicht ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und der Pflegeerleichterung dienen, werden z. B. Ernährungspumpen, Sekretabsauggeräte oder Wechseldrucksysteme in der Regel nur von einem Patienten genutzt und fallen daher in die Leistungspflicht der Krankenkassen. Pauschale Ablehnungen der Krankenkassen für die Kostenübernahme von Hilfsmitteln in Pflegeheimen sind unzulässig. Vielmehr haben die Krankenkassen in jedem Einzelfall zu überprüfen, wozu das Hilfsmittel benötigt wird. Die Leistungspflicht trifft die Krankenkassen auf jeden Fall, wenn die Krankenbehandlung im Vordergrund steht Unsere Kooperationspartner helfen Ihnen die notwendigen Materialien, wie Krankenbetten, Rollstühle, Katheter, Mittel zur Wundversorgung, Mittel zur künstlichen Ernährung, Gehhilfen und Transferhilfen zu erhalten.
Sprechen Sie uns an, wir übernehmen die komplette Abwicklung bis hin zur Wohnraumberatung und entlasten Sie so für die wichtigeren Dinge im Pflegealltag.
Unser Partner:
Homecare - Gut versorgt
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Qualität Freie Ambulante Pflege wiederholt DIN ISO 2001:9000 zertifziert
Zivildienst Ab dem 04.09.2007 stehen ihnen wieder Zivildienstleistende zur Verfügung
Pflegeassistent Bei Bedarf können wir ihnen für den Haushalt und für die individuellen Hilfeleistungen Pflegeassistenten zur Verfügung stellen
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