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Der jüdische Patient Unter den Juden gibt es verschiedene Gruppen. Einige sind streng religiös und andere versuchen sich an das moderne Leben anzupassen. Deshalb wäre es das Beste, man würde einen jüdischen Patienten nach seine diesbezüglichen Wünschen und Bedürfnissen fragen. Insbesondere trifft dies auf die Ernährung zu. Der Körper heiligt den Geist durch die Einhaltung bestimmter Essensvorschriften. Bei der folgenden Zusammenstellung einiger Besonderheiten muss man jedoch beachten, dass sich nicht alle Juden daran halten. Nach der jüdischen Vorschrift ist nur koschere Kost erlaubt. Das heißt sie muss nach einem bestimmten Verfahren hergestellt sein, wobei Ausnahmen zulässig sind, wie z.B. alle pflanzlichen Nahrungsmittel, weshalb man einem jüdischen Patienten am Besten vegetarische Kost anbieten sollte. Es darf nur Fleisch von Tieren gegessen werden, die Wiederkäuer sind und gespaltene Hufe haben, wie zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen usw. ! Verboten ist Schweinefleisch. Erlaubt sind einige Geflügelarten wie Hühner, Gänse, Enten und Tauben. Von den Fischen dürfen nur die gegessen werden, die Schuppen+ Flossen haben, also zum Beispiel keine Aale. Alle diese Tiere müssen nach besonderen Vorschriften und von speziell dafür ausgebildeten jüdischen Metzgern geschlachtet werden. Das Fleisch muss ausgeblutet sein, da jeder Blutgenuss untersagt ist. Solche Speise kann von Krankenhausküchen nicht hergestellt werden, deshalb muss es dem Patienten erlaubt sein, die von Verwandten mitgebrachte Speise zu essen, falls es nicht spezielle Diätvorschriften gibt. Die Bibel verbietet ihnen weiterhin, dass sie zum Beispiel Fleisch und Milchspeisen nicht zusammen kochen dürfen. Diese Gerichte müssen getrennt zubereitet und von verschiedenem Essgeschirr gegessen werden. Nach einer fleischhaltigen Mahlzeit darf frühestens nach drei Stunden Milch oder Milchprodukte angerührt werden. Orthodoxe, also strenggläubige Juden sind an bestimmten Haartrachten zu erkennen. Neben langem Haar tragen sie Schläfenlocken und/oder einen Bart. Zuweilen muss bedacht werden, dass Juden ihre Bärte nicht waschen und nass rasieren. Das Händewaschen ist ein religiöser Ritus bei jüdischen Patienten. Sofort nach dem Aufstehen und vor jeder Mahlzeit müssen sie sich die Hände waschen können, also sollte man Gelegenheit dafür schaffen. Strenggläubige Juden tragen eine Kopfbedeckung, der Mann ein Käppchen, das so genannte Jarmulke, oder einen Hut. Verheiratete Frauen haben das Haar sehr kurz geschnitten und bedecken den Kopf mit einer Perücke oder einem Tuch. Die Kopfbedeckung ist Ausdruck der Ehrfurcht vor Gott, sie ist jedoch auch ein Erkennungszeichen und symbolisiert das Selbstbewusstsein des Juden. Manche Juden verzichten deshalb auch bei Bettlägerigkeit nicht auf dieses Zeichen. Zu den Pflichten der Angehörigen gehört es, die erkrankte Person im Krankenhaus zu besuchen, ihn zu pflegen und für ihn zu beten. Die Rettung von Menschenleben hebt alle Gebote und Verbote der jüdischen Religion auf, da sie nicht an die Christlich-Griechischen Schriften glauben, die diese Einstellung verbietet. Bluttransfusionen sind somit erlaubt, obwohl die Bibel „Blutgenuss“ verbietet. Juden pflegen den Brauch der Beschneidung. Dies darf auf keinen Fall nach der Geburt durch einen Chirurgen passieren, sondern muss auf jeden Fall von einem Rabbi in einem geeigneten Raum durchgeführt werden. Eine Taufe gibt es bei den Juden nicht, da ein Jude in seine Glaubensgemeinschaft hineingeboren wird. Der Jude hat die Pflicht mindestens dreimal am Tag zu beten. Wichtig sind für ihn Gebete in der Gemeinde. Das kann dadurch ermöglicht werde, wenn mindestens zehn gleichgläubige Personen anwesend sind und einen Raum, wie das Krankenzimmer zu dieser Zeremonie zur Verfügung gestellt bekommen. Der Sabbat oder Samstag ist den Juden heilig. Der Jude ist zur körperlichen Erholung verpflichtet. Es besteht ein Arbeitsverbot, wobei das, was Arbeit ist, genau definiert wurde, z.B. das zu bereiten von Nahrungsmitteln, Hausarbeit, usw.! Verbote beziehen sich auch auf das Gebrauchen von Feuer. Es ist verboten, Licht anzuzünden oder elektrische Klingeln zu benutzen. Daher kann es vorkommen, das ein orthodoxer Jude das Krankenpflegepersonal bittet, samstags öfter nach ihm zu sehen. Dringend notwendige ärztliche Maßnahmen können jedoch auch am Samstag vorgenommen werden. Der Sabbat beginnt am Abend des Vortages, also Freitags Abend. Über Feiertage sollte man sich am Besten bei dem Patienten persönlich erkundige, da diese sehr zahlreich sind genau wie die Fastentage. Euthanasie oder Sterbehilfe, sowie Maßnahmen die das Leben verkürzen sind strengstens untersagt. Um den Sterbenden das Sterben zu erleichtern sollte unbedingt ein Rabbiner gerufen werden, der sich um den Kranken kümmern wird. Eine Obduktion ist nur aus gerichtsmedizinischen Gründen erlaubt. Deshalb sollten die Patienten auf diesen Punkt in dem Schriftstück das er unterschreibt, hingewiesen werden. |
Qualität Freie Ambulante Pflege wiederholt DIN ISO 9001:2000 zertifiziert
Zivildienst Ab dem 04.09.2007 stehen ihnen wieder Zivildienstleistende zur Verfügung
Pflegeassistent Bei Bedarf können wir ihnen für den Haushalt und für die individuellen Hilfeleistungen Pflegeassistenten zur Verfügung stellen
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