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Leistungen der FAMP

  Fachlich  Arbeiten  Menschlich  Pflegen - FAMP Hamburg

 

 

Sie sind hier  Religion und Pflege  Katholiken

 

Der katholische Patient

Bei strenggläubigen Katholiken und Katholikinnen, die 20-65 Jahre alt sind, gilt an bestimmten Tagen das Verbot von Fleisch- und Alkoholgenuss. Diese Tage sind: Aschermittwoch und Karfreitag. An diesen Tagen sollten sie auch nur eine volle Mahlzeit zu sich nehmen. Kranke müssen dieses Gebot zwar nicht unbedingt befolgen, doch muss man sich auch wirklich davon überzeugen, dass er dies nicht möchte.

Jeden Freitag wird von Katholiken das so genannte Freitagsopfer verlangt. In welcher Form der Gläubige dies bringen möchte bleibt ihm überlassen. Er kann fasten, Almosen geben, Zeitopfer durch z.B. Bibellesen bringen oder einfach nur beten.

Dann halten Katholiken eine feste Fastenzeit ein und zwar von Aschermittwoch bis Ostersamstag. Es ist eine Zeit der Buße und der Umkehr.

Ein Katholik muss sich auf das Osterfest vorbereiten in dem er ähnliche Opfer bringt wie am Freitag.

Die seelsorgirische Betreuung der Patienten wird in den meisten Fällen von einem Gemeindepfarrer oder Krankenhausseelsorge übernommen.

Man sollte keine Hemmungen haben einen Katholiken danach zu fragen, ob er einen solchen Besuch wünscht. Nicht immer bedeutet der Ruf nach einem Geistlichen, dass der Patient auch religiösen Zuspruch braucht, sondern oft sucht er nur einen Gesprächspartner.

In vielen Krankenhäusern wird von den hauseigenen  Seelsorgern oder den Gemeindepastoren aus dem Umkreis regelmäßig Gottesdienste abgehalten. Oft ist auch eine Übertragungsanlage im Krankenzimmer vorhanden, die das Mithören vom Bett aus ermöglicht. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, könnte man den Patienten auf Möglichkeiten aufmerksam machen auf anderem Wege an einem Gottesdienst teilzuhaben.

Man könnte den Patienten auch darauf hinweisen, falls Gottesdienste im eigenen Hause abgehalten werden, das er diese auch im Morgenmantel besuchen kann.

Bei der Pflegeplanung wäre deshalb zu beachten, länger dauernde Untersuchungen oder Behandlungen bis nach dem Gottesdienst zu verschieben. Die Patienten sind sehr dankbar für solche Rücksichtsnahmen.

Zur Ausübung des Katholischen Glaubens gehören die Sakramente. Katholiken kennen sieben Sakramente:

  • Taufe

  • Firmung

  • Eucharistie (Heilige Kommunion)

  • Buße (Beichte)

  • Krankensalbung (früher: letzte Ölung)

  • Priesterweihe

  • Ehe

Diese „Sakramente“ können in der Regel nur von Priestern gespendet werden. Wichtig ist auch zum Beispiel, dass  Ruhe im Umkreis herrscht und Störungen vermieden werden müssen. Der Empfang des Sakraments bedeutet für den Katholiken Geborgenheit im Glauben. Dies kann für den Patienten so wichtig sein, dass die Wirkung des Sakraments, des eines seelischen Medikamentes gleichkommt.

Bei der katholischen Taufe handelt es sich ausschließlich um die Kindertaufe, wobei es dabei keine festen Altersgrenzen gibt. Falls Eltern ihr Kind gerne im Krankenhaus wegen einer länger andauernden Krankheit taufen lassen möchten wäre eine Absprache zwischen Eltern, Krankenhauspflegepersonal und dem Seelsorger angeraten, damit der Termin und eventuelle Vorbereitungsmaßnahmen abgesprochen werden können. Bei Lebensgefahr kann jeder Christ die Taufe durchführen, wenn er die rechte Absicht hat – Nottaufe.

Wortlaut: 

"Name, ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes.

Bleibt das Kind am Leben behält der Taufakt seine Gültigkeit. Wichtig ist die Benachrichtigung der Eltern über die durchgeführte Taufe.

Firmung, die heilige Kommunion, die Beichte und die Krankensalbung wird von einem Geistlichen durchgeführt. Das Krankenpflegepersonal sollte aber auf alle Fälle für einen würdigen und entsprechenden Rahmen sorgen.

Der Tod bedeutet für die römisch-katholische Kirche die Verwandlung in einen neuen, heilen Menschen, zu neuem Leben in Vollendung, Unverweslichkeit, Kraft, Freude und Gemeinschaft. Liegt ein katholischer Patient im Sterben, sollte auf Wunsch der zuständigen Priester benachrichtigt werden. Dieser wird dem Kranken beistehen und ihm die heilige Kommunion und die Kranksalbung spenden. Nach dem Tod äußern viele Angehörige den Wunsch mit einem Geistlichen zusammen zu beten. Sofern es vom Krankenhaus aus erlaubt ist sollte zu diesem Zweck eine Kerze im Zimmer angezündet werden, als Symbol des Glaubens an die Auferstehung.

 

 

Qualität

Freie Ambulante Pflege wiederholt DIN ISO 9001:2000 zertifiziert

 

 

Zivildienst

Ab dem 04.09.2007 stehen ihnen wieder Zivildienstleistende zur Verfügung

 

 

Pflegeassistent

Bei Bedarf können wir ihnen für den Haushalt und für die individuellen Hilfeleistungen Pflegeassistenten zur Verfügung stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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