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Zertifizierter Pflegedienst durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)
Pflegeberatung
Multiple
Sklerose (MS)
und Rente, Erwerbsunfähikgeit Sie
sind hier
Altersrente,
Erwerbsunfähigkeitsrente - alles Begriffe die zunächst einmal Angst
machen, aber bei einer chronischen Erkrankung, früher oder später Thema
werden. Und grob gesagt, einfach ist das Thema auch für Profis nicht, da
zur Zeit auch noch neue Reformen ins Haus stehen. Aber mal von Anfang an:
Wer
länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, der bekommt eine Lohnfortzahlung
von der Krankenkasse. Aber jetzt kann schon das Thema Rente beginnen, denn
es bedarf zur Lohnfortzahlung einer genauen Angabe zu Diagnose, zur
Behandlung und zur Prognose.
An
dieser Stelle sollte man auf den Grundsatz achten "Reha geht vor
Rente". Durch Rehamaßnahmen soll versucht werden, den Betroffenen in
das Berufsleben wieder einzugliedern. Ist das nicht möglich kommen folgende
Varianten in Betracht:
Rente
wegen Krankheit
Für
alle, die vor 1961 geboren sind, gelten noch die Regeln der früheren Berufsunfähigkeitsrente
und der Erwerbsunfähigkeitsrente. Alle anderen erhalten eine volle
oder eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Ein Gutachter entscheidet, nach einer
Prüfung, welche Form in Betracht kommt. Die höhere Rente wegen
voller Erwerbsminderung erhält, wer täglich weniger als drei Stunden
arbeiten kann; sind es weniger als sechs Stunden, erhält er die Rente wegen
teilweiser Erwerbsminderung.
Erwerbsminderungsrenten
sind in der Regel auf 2 bis 3 Jahre befristet - warum? Es wird die
Möglichkeit der Zustandsverbesserung in Betracht gezogen. Deshalb
muss man nach Zeitablauf einen neuen Antrag stellen, um die aktuelle
Erwerbsunfähigkeit feststellen zu lassen.
Erwerbsminderungsrente
erhält, wer in den vergangenen 36 Monaten lang Pflichtbeiträge gezahlt
hat. Sonderreglungen gelten für Berufsanfänger oder nach einem schweren
Unfall. Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Renteneintrittsalter gezahlt.
Was
sollte man tun, wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente erhält?
Am
besten wäre es, man könnte eine Teilzeitstelle annehmen. Sollte dies nicht
möglich sein, wird geprüft, ob für den jeweiligen Job genügend
Teilzeit-Stellenangebote zur Verfügung stehen. Hier haben Sachbearbeiter
oder Arzthelferinnen in der Regel eine größere Chance als Spezialisten.
Wer nach Prüfung keinen Teilzeitjob findet, der kann in die volle
Erwerbsminderung eingestuft werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass
die ab 1961 Geborenen, so ziemlich jeden Teilzeitjob annehmen
müssen. Nur für die älteren greift noch der Berufsschutz.
Ablehnungsbescheid
- was tun
Im
Jahre 2005 wurde nicht einmal die Hälfte der Anträge bewilligt. In einem
solchen Fall sollte man zusammen mit den Fachärzten über Möglichkeiten
eines weiteren Gutachtens sprechen und prüfen, ob die eingereichten
Unterlagen tatsächlich aussagekräftig genug waren. Auf jeden Fall sollte
gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Wird auch
dieser abgelehnt, bleibt nur noch eine Klage übrig. Aber fast ein Drittel
aller Kläger haben Erfolg.
Rentenabschläge
Seit
2001 werden bei Erwerbsminderungsrenten Abschläge durchgeführt. Diese
wurden aber mit einem Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht im Mai 2006
gekippt (AZ: B 4 RA 22/505 R).
Mustervorlagen
für Widerspruch und Überprüfungsanträge findet man unter www.vdk.de
.
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Sklerose
Rente, Erwerbsunfähigkeit
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zu Rente, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation
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