FAMP

F.A.M.P. - Fachlich  Arbeiten  Menschlich  Pflegen Ambulante Pflege Hamburg

sanopro      MS-Netz                 Freie Ambulante Pflege Hamburg

Anfahrt - Stadtplan    

 

 

Zertifizierter Pflegedienst  durch die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft (DMSG)

 

Ambulante Pflege

Pflegeleistungen

Pflegequalifikation

Pflegeberatung

Wer bezahlt Pflege?

Stadtteile

Krankheitsbilder

Links

Pflegenews

Multiple Sklerose

Pflegeexperten

Pflegedienstkauf

Pflegeassistenz

Homecare

Palliativpflege

Wundversorgung

Multiple Sklerose (MS) und Rente, Erwerbsunfähikgeit

 

Sie sind hier  Multiple Sklerose  Rente, Erwerbsunfähigkeit

 

pointWissenswertes zu Rente, Arbeitsunfähigkeit, Rehabilitation

Altersrente, Erwerbsunfähigkeitsrente - alles Begriffe die zunächst einmal Angst machen, aber bei einer chronischen Erkrankung, früher oder später Thema werden. Und grob gesagt, einfach ist das Thema auch für Profis nicht, da zur Zeit auch noch neue Reformen ins Haus stehen. Aber mal von Anfang an:

 

Wer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, der bekommt eine Lohnfortzahlung von der Krankenkasse. Aber jetzt kann schon das Thema Rente beginnen, denn es bedarf zur Lohnfortzahlung einer genauen Angabe zu Diagnose, zur Behandlung und zur Prognose.

An dieser Stelle sollte man auf den Grundsatz achten "Reha geht vor Rente". Durch Rehamaßnahmen soll versucht werden, den Betroffenen in das Berufsleben wieder einzugliedern. Ist das nicht möglich kommen folgende Varianten in Betracht:

 

Rente wegen Krankheit

Für alle, die vor 1961 geboren sind, gelten noch die Regeln der früheren Berufsunfähigkeitsrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente. Alle anderen erhalten eine volle oder eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Ein Gutachter entscheidet, nach einer Prüfung, welche Form in Betracht kommt. Die höhere Rente  wegen voller Erwerbsminderung erhält, wer täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann; sind es weniger als sechs Stunden, erhält er die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. 

Erwerbsminderungsrenten sind in der Regel auf 2 bis 3 Jahre befristet - warum? Es wird die Möglichkeit der Zustandsverbesserung in Betracht gezogen. Deshalb muss man nach Zeitablauf einen neuen Antrag stellen, um die aktuelle Erwerbsunfähigkeit feststellen zu lassen.

Erwerbsminderungsrente erhält, wer in den vergangenen 36 Monaten lang Pflichtbeiträge gezahlt hat. Sonderreglungen gelten für Berufsanfänger oder nach einem schweren Unfall. Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Renteneintrittsalter gezahlt.

Was sollte man tun, wenn man eine Teilerwerbsminderungsrente erhält?

Am besten wäre es, man könnte eine Teilzeitstelle annehmen. Sollte dies nicht möglich sein, wird geprüft, ob für den jeweiligen Job genügend Teilzeit-Stellenangebote zur Verfügung stehen. Hier haben Sachbearbeiter oder Arzthelferinnen in der Regel eine größere Chance als Spezialisten. Wer nach Prüfung keinen Teilzeitjob findet, der kann in die volle Erwerbsminderung eingestuft werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die ab 1961 Geborenen, so ziemlich jeden Teilzeitjob annehmen müssen. Nur für die älteren greift noch der Berufsschutz.

 

Ablehnungsbescheid - was tun

Im Jahre 2005 wurde nicht einmal die Hälfte der Anträge bewilligt. In einem solchen Fall sollte man zusammen mit den Fachärzten über Möglichkeiten eines weiteren Gutachtens sprechen und prüfen, ob die eingereichten Unterlagen tatsächlich aussagekräftig genug waren. Auf jeden Fall sollte gegen einen Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden. Wird auch dieser abgelehnt, bleibt nur noch eine Klage übrig. Aber fast ein Drittel aller Kläger haben Erfolg.

 

Rentenabschläge

Seit 2001 werden bei Erwerbsminderungsrenten Abschläge durchgeführt. Diese wurden aber mit einem Grundsatzurteil vom Bundessozialgericht im Mai 2006 gekippt (AZ: B 4 RA 22/505 R).

 

Mustervorlagen für Widerspruch und Überprüfungsanträge findet man unter www.vdk.de .

 

 

Über uns Kontakt

Service

Impressum