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Vorsorgeleistungen im Sinne der Krankenversicherung sind ambulante oder stationäre Vorsorgekuren, die bei der Krankenkasse beantragt werden müssen. Darunter fallen sowohl Maßnahmen der medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter (sogenannte Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur) als auch Kompaktkuren. Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf. VoraussetzungenDamit die Krankenkasse die Kosten von Vorsorgeleistungen oder -kuren übernimmt, muss eine der 3 folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Die Kurkosten umfassen
in anerkannten Kurorten. Ambulante VorsorgekurDauer: Längstens 3 Wochen. Ausnahme: Verlängerung aus medizinischen und therapeutischen Gründen erforderlich. Wartezeit: Zeitraum von 3 Jahren zwischen den Kuren. Ausnahme: vorzeitige Leistung medizinisch notwendig. Zuschuss von bis zu 13,- € zu den übrigen o. g. Kurkosten täglich – je nach Satzung der Krankenkasse. Chronisch kranke Kleinkinder: Zuschuss von bis zu 21,- € zu den übrigen o.g. Kurkosten täglich – je nach Satzung der Krankenkasse. Unterkunft und Verpflegung bezahlt der Versicherte. Stationäre VorsorgekurDauer: Längstens 3 Wochen. Ausnahme: Verlängerung aus medizinischen und therapeutischen Gründen erforderlich. Regelung bei Kindern bis zum 14. Geburtstag: 4 - 6 Wochen. Wartezeit: Zeitraum von 4 Jahren zwischen den Kuren. Nicht anzurechnen sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ausnahme: vorzeitige Leistung medizinisch notwendig. Zuzahlung des Versicherten nach dem 18. Geburtstag täglich 10,- €. Der Antragmuss gemeinsam vom Versicherten und dem behandelnden Arzt ausgefüllt und vor Beginn der Maßnahme bei der Krankenkasse eingereicht und bewilligt werden. Der MDK prüft dann die Notwendigkeit der Maßnahme. Besonderheit: Der Grundsatz "ambulant vor stationär" gilt bei Mutter/Vater-Kind-Kur nicht. Kostenträgervon Vorsorgeleistungen und -kuren sind in der Regel die Krankenkassen. PraxistippUm die Erforderlichkeit der Vorsorgemaßnahme zu belegen ist es sinnvoll, dass der Arzt zusätzlich zum ausgefüllten Antrag eine Stellungnahme schreibt, in der die therapeutische Notwendigkeit und die Ziele der Vorsorgemaßnahme dargelegt sind. Es ist Patienten anzuraten, einen persönlichen Bericht ihrer Situation zu schreiben oder persönlich beim Sachbearbeiter der Krankenkasse vorzusprechen und die Situation zu schildern. |
Qualität Freie Ambulante Pflege wiederholt DIN ISO 2001:9000 zertifziert
Zivildienst Ab dem 04.09.2007 stehen ihnen wieder Zivildienstleistende zur Verfügung
Pflegeassistent Bei Bedarf können wir ihnen für den Haushalt und für die individuellen Hilfeleistungen Pflegeassistenten zur Verfügung stellen
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